Lotteriebedingungen

  • Genehmigungsinhaber, Veranstalter der Pfandlotterie und Vertragspartner der Teilnehmer: Deutsche Pfandlotterie gGmbH
  • Laufzeit der Genehmigung: 02.02.2022 bis 31.12.2025
  • Genehmigungsbehörde: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
  • Spendenempfänger. Alle Spenden aus dem Pfandlotterie-Betrieb in Schleswig-Holstein werden von der Deutschen Pfandlotterie gGmbH direkt und in voller Höhe an die ausgewählten, nominierten gemeinnützigen Organisationen verteilt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Teilnahmestelle und unter www.pfandlotterie.de.
  • Beauftragte für den Lotteriebetrieb (§ 14 Abs. 2 GlüStV): Deutsche Pfandlotterie Service GmbH
  • Teilnahmeort: Leergutautomaten beim teilnehmenden Handel
  • Anzahl Lose: 200 Millionen
  • Preis je Los: 0,05 €
  • Gewinnpool: 3.000.000 €
  • Gewinnchancen pro Lotterielos**: 1:583 für einen Gewinn / 1:66.666.666 für den Hauptgewinn
  • Gewinnchancen pro 1,50 €** Pfandeinsatz: Lotterielos: 1:19 für einen Gewinn / 1:666.667 für den Hauptgewinn

**1,50 € entspricht 30 Lotterielose á 0,05 €
Chancenberechnung auf Basis von insgesamt 200.000.000 Lotterielosen

Gewinnziehung: Die Ziehung der Gewinntickets erfolgt einmalig vor Veranstaltungsbeginn. In der Ziehung wird unter Nutzung eines Zufallsgenerators bestimmt, welche Tickets Gewinntickets sind sowie die Höhe des jeweiligen Gewinns.

Ziehungsergebnis: Das Ziehungsergebnis wird vor Veranstaltungsbeginn unter pfandlotterie.de veröffentlicht.

Gewinnplan / Ziehungsergebnis

Teilnahmebedingungen

  • Vertragsschluss: Der Lotterievertrag wird zwischen der Deutsche Pfandlotterie gGmbH und dem Teilnehmer abgeschlossen. Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer auf die Lotterietaste drückt, sein korrektes Geburtsdatum eingibt und den Lotteriebeleg entgegennimmt. Sollte eine der Voraussetzungen von Anfang an fehlen oder nachträglich entfallen, kommt kein Vertrag über die Teilnahme an der Lotterie zustande.
  • Ausschluss Minderjähriger: Die Teilnahme minderjähriger Personen ist gesetzlich unzulässig und vertraglich ausgeschlossen.
  • Zum Nachweis Ihrer Volljährigkeit müssen Sie daher am Leergutautomaten ausdrücklich bestätigen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wir erfassen dazu Ihr Geburtsdatum und drucken das Datum auch auf dem Lotteriebeleg ab.
  • Die Teilnahme an der Pfandlotterie stellt die Veranlassung einer Spende an den Spendenempfänger im Sinne einer Schenkungserklärung dar. Auf dem Lotteriebeleg wird der in die Pfandlotterie eigesetzte Pfandbetrag abgedruckt.
  • Mit der Teilnahme an der Pfandlotterie erhalten ausschließlich volljährige Personen die Chance auf einen Gewinn. Der Leergutautomat druckt hierüber einen Gewinnbeleg aus.
  • Eine versuchte Teilnahme Minderjähriger stellt eine Spende an den Spendenempfänger im Sinne einer Schenkungserklärung dar und begründet keine Gewinnchance.
  • Ein auf einem Gewinnbeleg ausgewiesener Gewinn, begründet keine Berechtigung minderjähriger Spender zum Gewinnerwerb.
  • Ein auf einem Gewinnbeleg eines Minderjährigen ausgewiesener Gewinn wird unwiderruflich dem Spendenempfänger gespendet und der Pfandbetrag wird dem Ticketinhaber erstattet.
  • Nach Ablauf der Ausschlussfrist von 90 Tagen (gerechnet ab dem Lotteriebelegdatum), werden nicht eingelöste Gewinne an den Spendenempfänger gespendet.
  • Ist der Pfandeinsatz nicht vollständig durch den Lospreis teilbar, wird die nicht teilbare Restsumme an den Spendenempfänger gespendet.
  • Sie finden weitere Informationen zur Deutschen Pfandlotterie auf den Informationsmedien im Markt, auf dem Automatendisplay, dem Lotteriebeleg und unter www.pfandlotterie.de
  • Gewinnauszahlung (zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen erfolgt stets eine Altersüberprüfung): Die Einlösung von Gewinnen erfolgt bargeldlos und gegen Vorlage des Gewinnbelegs sowie einer Ausweiskopie bei:

    Deutsche Pfandlotterie Service GmbH
    Felix-Wankel-Str. 9
    40764 – Langenfeld (Rheinland)

    Mail: gewinn(at)pfandlotterie.de

Oder die Einlösung erfolgt online hier.
Glückspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.check-dein-spiel.de.

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