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Gute Frage!

FAQS zur Pfandlotterie

Häufige Fragen rund um die Pfandlotterie und unsere Antworten darauf haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt. Sollte sich Ihr Anliegen dadurch nicht klären lassen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Allgemeines

Die Pfandlotterie stammt aus Skandinavien. Genauer gesagt gibt es sie heute bereits in Norwegen sowie in Finnland. Allein in Norwegen konnten 2021 rund 11,5 Millionen Euro für den guten Zweck – in diesem Fall das norwegische Rote Kreuz – gesammelt werden.

Ja, die Pfandlotterie ist bei uns in Schleswig-Holstein zum Anfang Jahres 2025 gestartet.

Die Pfandlotterie findet exklusiv in teilnehmenden Märkten statt. Achten Sie auf die Aushänge vor Ort!

Unter der Schirmherrschaft von Peter Harry Carstensen, dem ehemaligen Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, wurde die Pfandlotterie mit Unterstützung der skandinavischen Erfahrungsträger sowie des Automatenherstellers TOMRA nach Deutschland „importiert“.

Mit dieser sehr erfolgreichen Soziallotterie aus dem europäischen Norden wollten wir zunächst im schönen Norddeutschland starten und haben in Schleswig-Holstein eine Lotteriegenehmigung erhalten. Gerne streben wir die Ausweitung dieser Soziallotterie auf weitere Bundesländer bzw. auf ganz Deutschland an.

Da die Pfandlotterie rein formal gesetzlich als Glücksspiel gewertet wird, ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt.

Nein, denn dieses Lotteriekonzept beinhaltet keine die Spielsucht fördernden Merkmale. In über 10 Jahren umfangreicher Erfahrungen auf dem skandinavischen Markt konnte dies in der Praxis bestätigt werden.

Mit der Pfandlotterie birgt jede pfandpflichtige, leere Flasche oder Dose die Chance auf einen Gewinn. Insofern steigt der Anreiz, leere Getränkebehälter gar nicht erst wegzuwerfen – oder aber diese aufzusammeln.

Spende

Stimmt! Bereits in den vergangenen Jahren haben Märkte an ihren Pfandautomaten die Option alternativ zur Pfandauszahlung angeboten. Neu ist jedoch die Kombination mit der Pfandlotterie. Die Erfahrungen aus Skandinavien zeigen, dass die Bereitschaft, zu spenden, damit erheblich steigt und somit mehr Gelder für die gute Sache zusammenkommen.

Sobald der Lotteriebetrieb gestartet wurde, zeigen wir auf dieser Internetseite einen Spendenticker, der den aktuellen Spendenstand widergibt.

Transparenz ist uns wichtig, daher geben wir dazu gerne Auskunft. Weitere 30% entfallen auf die Gewinnausschüttung, 16,67% werden als Steuer abgeführt, die restlichen 23,33 % decken die Kosten der Lotterie, insbesondere Betriebskosten für die Durchführung der Lotterie, Aufwandsvergütungen für den teilnehmenden Handel und das Marketing.

Am Automaten

Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Am Leergutautomaten erfassen wir lediglich das Geburtsdatum zur Altersprüfung.

Zusammen mit den Partnern im Handel wird die Deutsche Pfandlotterie über die Standorte mit Lotterieangebot informieren und diese ggf. auf dieser Internetseite veröffentlichen. Schauen sie gerne öfter mal vorbei.

Die Pfandlotterie ist ein optionales Angebot mehr aus Ihrem Pfand zu machen, wenn sie möchten. Selbstverständlich können alle Automaten weiterhin wie gewohnt zur reinen Leergutrückgabe und Pfanderstattung genutzt werden.

Nein, denn jedes einzelne Los hat eine vordefinierte Gewinnchance auf eine Gewinnklasse.

Diese werden dem Spendenvolumen zugerechnet. Also wird zum Beispiel von 0,08 € Pfand ein Los im Wert von 0,05 € erworben und die restlichen 0,03 € als Spende abgeführt.

Der Leergutautomat führt Sie selbsterklärend durch den gewohnten Ablauf der Leergutrückgabe. Wenn Sie am Automaten an der Lotterie teilnehmen möchten, können Sie eine deutlich erkennbare Lotterietaste drücken und nach Eingabe Ihres Geburtsdatums an der Pfandlotterie teilnehmen (Teilnahme ab 18 Jahren). Der Lotteriedialog ist leicht verständlich gestaltet und vermeidet so auch eine versehentliche Lotterieteilnahme.

Der Leergutautomat informiert Sie unmittelbar nach der Teilnahme auf dem Display. Weitere Informationen sowie die Gewinnhöhe sind auf dem Lotteriebeleg abgedruckt.

Im Gewinnfall

Ja, das können Sie. Einerseits steht der Gewinnbetrag auf dem Lotterie-Ticket. Sie können aber auch hier nachsehen, ob Ihre Daten Gewinnnummern sind.

Gewinnchance pro 1,50 Euro** Pfandeinsatz von 1:10 für einen Gewinn bis 1 : 666.667 für den Hauptgewinn.

Die Gewinnsummen liegen zwischen 1,50 Euro und 100.000 Euro*. Die Gewinnchance für den Hauptpreis in Höhe von 100.000 Euro* liegt bei 1:20.000.000 bei einem Los.

**1,50 Euro entspricht 30 Lotterielosen á 0,05 Euro

Alle Gewinnbeträge können beim Lotterieträger, der Deutsche Pfandlotterie Service GmbH, eingelöst werden. Alle Gewinnbeträge werden per Überweisung auf das Bankkonto des Gewinners bei einer deutschen Bank ausgezahlt. Um die Auszahlung von Gewinnen zu beantragen, nutzen Sie bitte das Formular auf dieser Website (https://verify.pfandlotterie.de/) oder senden Sie den ausgefüllten Lotterieschein per Post an die Deutsche Pfandlotterie unter der unten angegebenen Adresse. Informationen zur Gewinneinlösung sind auch auf jedem Lotterieschein mit Gewinn aufgedruckt.

Deutsche Pfandlotterie Service GmbH
Felix-Wankel-Str. 9 
40764 – Langenfeld (Rheinland)

Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter gewinn(at)pfandlotterie.de

Die Teilnahme von Minderjährigen ist gesetzlich verboten. Jeder Versuch eines Minderjährigen, einen Gewinn einzufordern, verstößt gegen die Teilnahmebedingungen der Deutschen Pfandlotterie. Gewinnlose im Besitz von Minderjährigen sind nichtig und der Besitzer kann wählen, ob er sich den Pfandbetrag auszahlen lässt oder auf den Gewinn zugunsten einer Spende an gemeinnützige Organisationen verzichtet.

Sie behalten Ihren Belegabschnitt als Nachweis, den Sie bitte vorsichtig mit einer Schere vom Lotteriebeleg abtrennen und bis zur erfolgten Gewinnauszahlung aufbewahren.

Nach Ablauf der Ausschlussfrist von 90 Tagen (gerechnet ab dem Lotteriebelegdatum), werden nicht eingelöste Gewinne an den Spendenempfänger gespendet.

Minderjährige können nicht teilnehmen und nicht gewinnen. Eine versuchte Teilnahme Minderjähriger durch falsche Angaben begründet keine Gewinnchance. Eventuelle „Gewinne“ von Personen unter 18 Jahren werden unwiderruflich dem Spendenempfänger gespendet und der Pfandbetrag wird dem Ticketinhaber erstattet.

Nein, selbstverständlich können Sie im Falle eines Gewinns auch anonym bleiben. Bei einer Gewinnanforderung benötigen wir allerdings Ihre persönlichen Daten für die Auszahlung. Diese werden jedoch niemals ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht.

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