Glück nach Plan

LOTTERIEBEDINGUNGEN

  • Genehmigungsinhaber: Deutsche Pfandlotterie gGmbH
  • Laufzeit der Genehmigung: 02.02.2022 bis 31.12.2024
  • Genehmigungsbehörde: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
  • Spendenempfänger: Spendenempfänger: Alle Spenden aus dem Pfandlotteriebetrieb in Schleswig-Holstein werden ausschließlich für wohltätige Zwecke ausgeschüttet, die Kinder, bedürftige Familien und örtliche soziale Projekte im Norden unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie am Teilnahmeort und unter www.pfandlotterie.de
  • Lotteriebetrieb: Deutsche Pfandlotterie Service GmbH
  • Teilnahmeort: Leergutautomaten beim teilnehmenden Handel
  • Anzahl Lose: 200 Millionen
  • Preis je Los: 0,05 €
  • Gewinnpool: 3.000.000 €
  • Gewinnchancen pro Lotterielos**: 1:300 für einen Gewinn / 1:20.000.000 für den Hauptgewinn
  • Gewinnchancen pro 1,50 €** Pfandeinsatz: Lotterielos: 1:10 für einen Gewinn / 1:666.667 für den Hauptgewinn


**1,50 € entspricht 30 Lotterielose á 0,05 €

Chancenberechnung auf Basis von insgesamt 200.000.000 Lotterielosen

Gewinnplan / Ziehungsergebnis

Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme minderjähriger Personen ist gesetzlich unzulässig.
  • Zum Nachweis Ihrer Volljährigkeit müssen Sie daher am Leergutautomaten ausdrücklich bestätigen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wir erfassen dazu Ihr Geburtsdatum und drucken das Datum auch auf dem Lotteriebeleg ab.
  • Die Teilnahme an der Pfandlotterie stellt die Veranlassung einer Spende an den Spendenempfänger im Sinne einer Schenkungserklärung dar. Auf dem Lotteriebeleg wird der in die Pfandlotterie eigesetzte Pfandbetrag abgedruckt.
  • Mit der Teilnahme an der Pfandlotterie erhalten ausschließlich volljährige Personen die Chance auf einen Gewinn. Der Leergutautomat druckt hierüber einen Gewinnbeleg aus.
  • Eine versuchte Teilnahme Minderjähriger stellt eine Spende an den Spendenempfänger im Sinne einer Schenkungserklärung dar und begründet keine Gewinnchance.
  • Ein auf einem Gewinnbeleg ausgewiesener Gewinn, begründet keine Berechtigung minderjähriger Spender zum Gewinnerwerb.
  • Gewinne für Personen unter 18 Jahren werden unwiderruflich dem Spendenempfänger gespendet.
  • Nach Ablauf der Ausschlussfrist von 90 Tagen (gerechnet ab dem Lotteriebelegdatum), werden nicht eingelöste Gewinne an den Spendenempfänger gespendet.
  • Ist der Pfandeinsatz nicht vollständig durch den Lospreis teilbar, wird die nicht teilbare Restsumme an den Spendenempfänger gespendet.
  • Sie finden weitere Informationen zur Deutschen Pfandlotterie auf den Informationsmedien im Markt, auf dem Automatendisplay, dem Lotteriebeleg und unter www.pfandlotterie.de
  • Gewinnauszahlung (zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen erfolgt stets eine Altersüberprüfung): Bis zu einer Höhe von 100 € werden Gewinne durch Vorlage des Gewinnbelegs in der Filiale an der Kasse eingelöst. Die Einlösung von Gewinnen über 100 € erfolgt bargeldlos und gegen Vorlage des Gewinnbelegs bei:
    Deutsche Pfandlotterie Service GmbH
    Felix-Wankel-Str. 9
    40764 – Langenfeld (Rheinland)
    Mail: gewinn(at)pfandlotterie.de
  • Helpline: +49 (0)2173-275 8008 (Servicezeiten Mo – bis Fr. / 9:00h bis 17:00h)

Bitte nutzen sie das Formular zur Gewinneinlösung auf www.pfandlotterie.de.

Glückspiel kann süchtig machen! Infotelefon BZgA 0800-137 27 00

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