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Schnell erklärt


FRAGEN UND ANTWORTEN

Über unsere FAQs hinaus stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung:

FAQ

Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Wertschöpfung in der Region und steigen damit im Ansehen von Kunden und Mitarbeitenden. Zudem ist die Möglichkeit, an der Pfandlotterie teilzunehmen, ein Attraktivitätsfaktor bei der Auswahl des Einkaufsmarktes.

Im Falle eines größeren Gewinnes profitieren Sie von einer professionellen Berichterstattung.

Mit dieser sehr erfolgreichen Soziallotterie aus dem europäischen Norden wollten wir zunächst im schönen Norddeutschland starten und haben in Schleswig-Holstein eine Lotteriegenehmigung erhalten. Gerne streben wir die Ausweitung dieser Soziallotterie auf weitere Bundesländer bzw. auf ganz Deutschland an.

Ja, die von der Deutschen Pfandlotterie genutzte Technologie ist grundsätzlich auch offen für den Anschluss von Leergutautomaten anderer Hersteller.

In Skandinavien wurden solche Integrationen bereits realisiert. Gerne werden wir in Zukunft auf Anfrage prüfen, welche Integrationsmöglichkeiten sich für die Pfandlotterie in Deutschland erschließen lassen.

Nach aktueller Einschätzung wird sich im eigentlichen Lotteriebetrieb wahrscheinlich kein stark abweichender Aufwand ergeben. Im Gegensatz zu den für den Anschluss direkt geeigneten TOMRA Leergutautomaten muss jedoch genügend Vorlauf für die Prüfung der technischen Eignung von Systemen anderer Hersteller eingeplant und eine Vereinbarung zur Umsetzung der nötigen Systemananpassungen geschlossen werden. Insofern kann eine abschließende Aufwandsbewertung zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht getroffen werden.

Wenn Sie Partner werden möchten, vereinbaren Sie bitte zunächst ein persönliches Gespräch mit uns:

Kommt es zur Zusammenarbeit, schließen Sie einen Partnervertrag mit uns. Wir kümmern uns um die Ersteinrichtung, organisieren Schulungen und stellen Ihnen alle erforderlichen Materialien zur Verfügung:

  • Warnaufkleber und Informationsmaterial zum Jugendschutz und zur Prävention von Spielsucht
  • Gewinnpläne und Lotteriebedingungen
  • Schulungsmaterial für das Filialpersonal

Zudem leisten wir Support bei Störungen.

Initial sind der Pfandlotterie die Erlaubnis zur Mitnutzung der Automaten sowie des LAN-Netzwerkes für die VPN-Verbindung zu erteilen sowie Informations- und Warnhinweise zu platzieren. Des Weiteren ist das Personal über den Schutz Minderjähriger zu unterrichten.

Gewinnpläne und Teilnahmebedingungen sind jederzeit bereitzuhalten.

Wenn der Gewinn bis zu 100 Euro beträgt, wird der gewonnene Betrag direkt in der Filiale gegen Vorlage des Lotteriebelegs an der Kasse in bar ausgezahlt. Alternativ kann er mit dem Einkauf verrechnet werden. Vor jeder Gewinnausschüttung ist zunächst bedarfsweise die Volljährigkeit des Gewinners, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises, zu prüfen (dies ist vergleichbar mit dem Verkauf von Alkohol oder Tabak).

Ist der Gewinn höher als 100 Euro, dann überweist die Deutsche Pfandlotterie nach Vorlage des Gewinnbelegs den gewonnenen Betrag direkt auf ein deutsches Bankkonto. Anweisungen dazu sind auf dem Lotteriebeleg, dem Automatendisplay, den Informationsmedien und auf unserer Internetseite stets für Konsumenten verfügbar.

Treten Störungen auf, sind diese zu melden und Beauftragten der Pfandlotterie ist nach Absprache Zugang zu den Automaten zu verschaffen.

Für Fragen rund um die Pfandlotterie im Allgemeinen und ihre Funktionsweise klicken Sie bitte hier.

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